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Veröffentlichen

Zur Prüfung einreichen

Änderungen zur Freigabe einreichen, wenn du nicht selbst veröffentlichen darfst.

Bei vielen Websites gilt das Vier-Augen-Prinzip: Redakteure bereiten Änderungen vor, jemand anderes prüft und veröffentlicht sie. Darfst du nicht selbst veröffentlichen, steht im Editor statt Veröffentlichen der Button Zur Prüfung einreichen.

Liste Zur Prüfung eingereicht mit Seite, Projekt, Eingereicht von, Eingereicht
Die Liste „Zur Prüfung“

Einreichen

  1. Bearbeite die Seite wie gewohnt.
  2. Klicke oben rechts auf Zur Prüfung einreichen (oder Strg+Umschalt+S).
  3. Bestätige gegebenenfalls die Prüfliste.

Die Seite bekommt den Status In Prüfung (gelber Punkt). Alle, die Eingereichtes freigeben dürfen, erhalten eine E-Mail. Die Seite ist danach wieder frei, andere können sie öffnen.

Wie geht es weiter?

  • Freigegeben: Die Seite wird veröffentlicht, und du bekommst eine E-Mail.
  • Abgelehnt: Die Seite geht als Entwurf an dich zurück. Du bekommst eine E-Mail mit der Begründung. Im Editor steht neben dem Titel Abgelehnt – fährst du mit der Maus darüber, siehst du die Begründung. Überarbeite die Seite und reiche sie erneut ein.

E-Mails kommen nur an, wenn in Mein Konto deine E-Mail-Adresse eingetragen ist.

Selbst freigeben

Hast du das Recht „Eingereichtes freigeben“, siehst du links unter Inhalte den Eintrag Zur Prüfung mit der Zahl der wartenden Seiten. Dort kannst du:

  • Entwurf ansehen oder Im Editor öffnen,
  • Freigeben und veröffentlichen – die Seite geht online,
  • Ablehnen – mit einer Begründung für die Redaktion, dann Ablehnen und zurückgeben.