Veröffentlichen
Zur Prüfung einreichen
Änderungen zur Freigabe einreichen, wenn du nicht selbst veröffentlichen darfst.
Bei vielen Websites gilt das Vier-Augen-Prinzip: Redakteure bereiten Änderungen vor, jemand anderes prüft und veröffentlicht sie. Darfst du nicht selbst veröffentlichen, steht im Editor statt Veröffentlichen der Button Zur Prüfung einreichen.

Einreichen
- Bearbeite die Seite wie gewohnt.
- Klicke oben rechts auf Zur Prüfung einreichen (oder Strg+Umschalt+S).
- Bestätige gegebenenfalls die Prüfliste.
Die Seite bekommt den Status In Prüfung (gelber Punkt). Alle, die Eingereichtes freigeben dürfen, erhalten eine E-Mail. Die Seite ist danach wieder frei, andere können sie öffnen.
Wie geht es weiter?
- Freigegeben: Die Seite wird veröffentlicht, und du bekommst eine E-Mail.
- Abgelehnt: Die Seite geht als Entwurf an dich zurück. Du bekommst eine E-Mail mit der Begründung. Im Editor steht neben dem Titel Abgelehnt – fährst du mit der Maus darüber, siehst du die Begründung. Überarbeite die Seite und reiche sie erneut ein.
E-Mails kommen nur an, wenn in Mein Konto deine E-Mail-Adresse eingetragen ist.
Selbst freigeben
Hast du das Recht „Eingereichtes freigeben“, siehst du links unter Inhalte den Eintrag Zur Prüfung mit der Zahl der wartenden Seiten. Dort kannst du:
Entwurf ansehen oder Im Editor öffnen,
- Freigeben und veröffentlichen – die Seite geht online,
- Ablehnen – mit einer Begründung für die Redaktion, dann Ablehnen und zurückgeben.